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    GESETZLICHE ANFORDERUNGEN: WORAUF LEBENSMITTELBETRIEBE IN IHREN RÄUMEN ACHTEN MÜSSEN

    Hygiene steht bei Lebensmittelbetrieben an erster Stelle

    Im Normalfall sollte man in Lebensmittelbetrieben vom Boden essen können. So hoch sind die gesetzlichen Anforderungen an Bauhygiene in der Lebensmittelbranche. Und das ist auch gut so. Schließlich will man sich darauf verlassen können, dass das Essen, das man zu sich nimmt, unter sauberen Bedingungen hergestellt wird. Deshalb müssen Lebensmittelbetriebe und Betriebe, die mit offenen Lebensmitteln umgehen, penibel darauf achten, dass sie die baulichen Anforderungen erfüllen. Denn die Betriebshygiene wird durch die baulichen Gegebenheiten bestimmt. Wir von Hydewa erklären Ihnen, welche gesetzlichen Anforderungen es für die bauliche Gestaltung von Lebensmittelbetrieben gibt und wie wir Betrieben mit unseren Produkten helfen, diese Anforderungen zu erfüllen.

    Welche Einrichtungen zählen zu Lebensmittelbetrieben?

    Die gesetzlichen Anforderungen gelten für alle Lebensmittelbetriebe und Betriebe, die mit (offenen) Lebensmitteln umgehen. Darunter fallen einerseits alle gewerblichen Lebensmittelbetriebe: Bäckereien, Metzgereien, Käsereien, Kantinen, Restaurants, Supermärkte, Imbisse und so weiter. Andererseits zählen auch die Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung zu den Betrieben, die mit offenen Lebensmitteln umgehen: Schulen, Kitas, Krankenhäuser, Seniorenheime und soziale Küchen. In allen Räumen dieser Einrichtungen, wo die Mitarbeiter mit Lebensmitteln umgehen, muss höchste Hygiene herrschen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um öffentliche oder private Betriebe handelt.

    Gesetzliche Voraussetzungen für eine gute Lebensmittelhygiene

    Damit man sich als Verbraucher auf eine einwandfreie Produktion, Verarbeitung und Lagerung von Lebensmitteln verlassen kann, gibt es gesetzliche Regelungen, was die Anforderungen für Betriebe betrifft. Die lebensmittelrechtliche Grundlage für die bauliche Gestaltung von Lebensmittelbetrieben findet sich in der EU-Lebensmittelhygienegrundverordnung (Verordnung (EG) Nr. 852/2004, Anhang II). Dort sind alle Anforderungen enthalten, die europäische Lebensmittelbetriebe hinsichtlich der Hygiene erfüllen müssen. Dieses Gesetz soll gewährleisten, dass Lebensmittel in den Betrieben nicht nachteilig beeinflusst werden. Ob Küche, Lager-, Produktions-, Kühl- oder Verkaufsraum – die Räume müssen, je nach Umfang des Betriebs, in ausreichender Größe vorhanden sein, sodass hygienisch einwandfreie Arbeitsvorgänge möglich sind. Außerdem müssen „reine“ Bereiche wie Lebensmittelzubereitung, -lagerung und Essensausgabe von „unreinen“ Bereichen wie Geschirrreinigung, Abfallentsorgung und Leergutlagerung strikt getrennt sein.

    Hygienische Anforderungen an Einrichtung der Räume

    Lebensmittelbetriebe müssen ihre Räume, in denen Mitarbeiter mit Lebensmitteln in Berührung kommen, durchgehend sauber und instand halten. Dabei ist darauf zu achten, dass die an Wänden, Decken und Böden verwendeten Materialien die nötigen Eigenschaften mitbringen. Denn nur bestimmte Materialien bieten die idealen Voraussetzungen für einwandfreie Hygiene. Diese müssen folgende Eigenschaften besitzen:

     

    Leicht zu reinigen und zu desinfizieren

    Die eingesetzten Materialien an Wänden, Decken und Böden in Räumen der Lebensmittelbetriebe müssen leicht zu reinigen und desinfizieren sein. Des Weiteren müssen sie so gebaut und verarbeitet sein, dass sich kein Schmutz ansammelt sowie die Gefahr von Kondensation und Schimmelbefall minimiert wird. Außerdem dürfen sich keine Materialteilchen ablösen.

     

    Wasser abstoßend, nicht toxisch, abrieb- und korrosionsfest

    Für eine optimale Hygiene in den Räumen müssen Wände, Decken und Böden wasserundurchlässig und -abstoßend sein. Sie dürfen nicht aus toxischem Material bestehen und müssen abrieb- und korrosionsfest sein.

     

    Hellfarbig

    Bei der Verkleidung der Wände wird empfohlen, bevorzugt helle Materialien einzusetzen. Damit können auch kleinste Verschmutzungen sofort erkannt und beseitigt werden.

    Die Lösung für Lebensmittelbetriebe: Produkte von Hydewa

    Um die Anforderungen der EU-Lebensmittelhygieneverordnung zu erfüllen, greifen viele Betriebe aus der Lebensmittelbranche auf Produkte von Hydewa zurück. Ob Glasbord®, GfK-Platten oder Sandwichpaneele – unsere Decken- und Wandpaneele bringen alle Eigenschaften mit, um optimale Hygienebedingungen in Ihren Räumen zu schaffen. Dank ihrer GfK-Oberfläche bieten sie keine Angriffsfläche für Organismen, sind leicht zu reinigen und resistent gegen viele Chemikalien. Darüber hinaus zeichnen sich die Produkte von Hydewa durch Langlebigkeit, Feuchtigkeitsbeständigkeit und Unempfindlichkeit gegenüber Schimmel aus. Zusätzlich sind unsere Decken- und Wandpaneele korrosionsfrei und nicht toxisch. All diese Eigenschaften machen Hydewa-Produkte zur idealen Lösung, um in Ihren Räumen für maximale Hygiene zu sorgen.

    Erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen mit Hydewa!

    Interesse an optimaler Bauhygiene?

    Unsere Produkte haben Ihr Interesse geweckt? Haben Sie Fragen oder benötigen Sie genauere Infos? Natürlich helfen wir Ihnen weiter! Stellen Sie einfach eine Anfrage oder kontaktieren Sie uns per Mail über info@hydewa.com oder per Telefon unter der +49 92 78 9 70-0.

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